§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung der Vermietungssoftware „5 Anker Portal“ (im Folgenden „Software“) über das Internet an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“).
2. Für bestimmte Leistungen von 5 Anker können ergänzend zu den AGB besondere Nutzungsbedingungen und/ oder Dienstgütevereinbarungs (DLV) gelten, die den AGB bei Widersprüchen vorgehen. Regelungen in vom Kunden akzeptierten Vertragsdokumenten (insbesondere in einem Angebot von 5 Anker) haben bei Widersprüchen Vorrang vor den AGB sowie den ggf. anwendbaren besonderen Nutzungsbedingungen und/ oder DLV. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn 5 Anker Leistungen erbringen sollte, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.
3. 5 Anker ist berechtigt, die AGB zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von 5 Anker aber mit einer Frist von 2 Wochen außerordentlich gekündigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote von 5 Anker sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann 5 Anker innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrem Zugang annehmen.
2. Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestelldaten noch einmal kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. eine andere Zahlart auswählen).
3. 5 Anker wird den Eingang der elektronischen Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu informieren. Der Vertrag kommt erst durch eine separate Auftragsbestätigung von 5 Anker oder spätestens mit Freischaltung des Angebots für den Kunden zustande. 5 Anker ist frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von 5 Anker.
4. Nach einer elektronischen Bestellung des Kunden über die Website von 5 Anker werden die individuellen Bestelldaten des Kunden von 5 Anker gespeichert. Der Kunde kann seine Bestelldaten auch nach Abschluss des Bestellvorgangs über die Website abrufen. Im Übrigen kann jeder Kunde seine Bestelldaten während der Vornahme seiner Bestellung ausdrucken und bekommt diese auch in der automatischen Eingangsbestätigung (mitsamt der in den Vertrag einbezogenen AGB) nochmals zugesandt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist ferner über die 5 Anker Seite jederzeit abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Website werden in deutscher Sprache geschlossen.
§ 3 Leistungsumfang
1. 5 Anker wird dem Kunden die Software (in ihrer jeweils aktuell freigegebenen Version) während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit betriebsbereit über das Internet zur Nutzung überlassen. Updates der Software werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der Software erhält der Kunde eine elektronische Benutzerdokumentation in deutscher Sprache. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich im Einzelnen aus den Beschreibungen auf der 5-Anker-Website und in der Benutzerdokumentation.
2. 5 Anker stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz auf einem virtuellen Datenserver in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software erhobenen und verwalteten Flottendaten sowie seiner Endkundendaten zur Verfügung (Hosting). Bestandteil des Leistungsangebots ist ferner die Zurverfügungstellung eines Templates, auf dessen Basis der Kunde eine eigene, individuell gestaltete Online-Buchungsmöglichkeit für seine Endkunden einrichten kann.
3. 5 Anker gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Daten) am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von 5 Anker beauftragten Rechenzentrums) von 99% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von 5 Anker liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von
- Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden,
- geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten,
- technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von 5 Anker (z.B. bei der Internetanbindung außerhalb des Rechenzentrums) oder
- höherer Gewalt
- nicht erreichbar ist
5 Anker wird sich bemühen, geplante Wartungsarbeiten dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit anzukündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 10 Stunden im Monat nicht überschreiten.
4. 5 Anker kann den Zugang des Kunden zur Software zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. 5 Anker wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
5. Für Fragen zur Anwendung und Nutzung der Software steht dem Kunden während der üblichen Geschäftszeiten von 5 Anker (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage, sowie der 24. und 31. Dezember eines Jahres) eine Hotline zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der 5-Anker-Website hinterlegt.
6. 5 Anker ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen, insbesondere bedient sich 5 Anker eines externen Rechenzentrums mit Standort innerhalb der EU, in dem die Software zur Nutzung vorgehalten und die Daten des Kunden gespeichert werden.
7. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Software können während der Vertragslaufzeit neue Funktionen und Leistungen hinzukommen und Teilfunktionen bzw. Teilleistungen verändert werden oder wegfallen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird.
§ 4 Erbringung von Dienstleistungen
1. Schließen die Vertragsparteien eine separate Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. die kundenindividuelle Anpassung und/ oder Ergänzung der Software durch Customizing oder Individualprogrammierung, die Anpassung und/ oder Erstellung von Formularen, die Migration von Daten etc.), gelten hierfür die folgenden Absätze dieses § 4.
2. Erstellt 5 Anker gemeinsam mit dem Kunden ein Pflichtenheft, wird der Kunde das Pflichtenheft unverzüglich nach Übergabe an ihn prüfen und gegenüber 5 Anker schriftlich oder per E-Mail freigeben; die Regelungen zur Abnahme in Absatz 4 gelten für die Freigabe des Pflichtenhefts entsprechend. Spätere Änderungen der Leistungen gegenüber der Beschreibung im Pflichtenheft bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sämtliche erbrachten Dienstleistungen sind vom Kunden mangels abweichender Vereinbarung gesondert nach Aufwand zu vergüten.
3. An kundenindividuellen Anpassungen und/ oder Ergänzungen der Software sowie an sonstigen individuellen Arbeitsergebnissen (z.B. an erstellten Formularen) erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe des § 10 dieser AGB. 5 Anker darf solche Anpassungen und/ oder Ergänzungen der Software und der Formulare nach freiem Ermessen in den Standard der Software übernehmen und z.B. im Rahmen eines allgemein verfügbaren Updates auch anderen Kunden zur Nutzung zugänglich machen.
4. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Abnahme von Leistungen stattzufinden hat oder die Durchführung eines Abnahmeverfahrens zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wird, gelten Leistungen spätestens als abgenommen, wenn
a. die Arbeitsergebnisse übergeben wurden und, sofern 5 Anker auch die Installation oder Implementierung der Arbeitsergebnisse schuldet, die Installation bzw. Implementierung abgeschlossen ist,
b. 5 Anker dem Kunde die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem Absatz mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, und
c. (i) seit der Aufforderung zur Abnahme zehn (10) Werktage vergangen sind, ohne dass der Kunde abnahmeverhindernde Mängel gerügt hat, oder (ii) der Kunde mit der produktiven Nutzung
der Arbeitsergebnisse begonnen hat (diese also nicht nur zu reinen Testzwecken in Betrieb genommen hat).
Abnahmeverhindernd sind nur wesentliche Mängel, die die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse zum vereinbarten oder vorausgesetzten Zweck aufheben oder stark einschränken.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software notwendigen technischen Mindestanforderungen an die vom ihm eingesetzte Hard- und Software (insbesondere gängiger Internet-Browser in aktueller Version) sowie an seine Internetanbindung erfüllt sind; die technischen Mindestanforderungen sind in der Benutzerdokumentation zusammengefasst. Der Kunde trifft ferner im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts (z.B. durch Anfertigung regelmäßiger Datensicherungen, regelmäßige Überprüfung seiner IT-Systeme
etc.). Für die ordnungsgemäße Archivierung und Sicherung seiner Daten durch die regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien ist der Kunde selbst verantwortlich.
2. Für seine eigene Website auf Basis des hierfür zur Verfügung gestellten Templates von 5 Anker ist der Kunde selbst verantwortlich, insbesondere in Bezug auf die Rechtskonformität der auf die Website eingestellten Inhalte sowie die Einhaltung sonstiger rechtlicher Anforderungen, z.B. in Bezug auf die Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Datenschutzerklärung, die Einhaltung der sonstigen Vorschriften des E-Commerce- und Fernabsatzrechts sowie des Wettbewerbsrechts und des Reiserechts (z.B. bei der Ausgestaltung des vom Kunden ggf. hinterlegten Charter-Vertrages). Der Kunde wird seine Endkunden insbesondere über die Datenverarbeitung durch 5 Anker und deren Zweckbestimmung deutlich und transparent
aufklären. Der Kunde trägt in seinem Einflussbereich die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen an eine rechtskonforme Ausgestaltung der Website und des Bestell- bzw. Buchungsprozesses nach dem jeweils auf ihn anwendbaren Recht. 5 Anker übernimmt insoweit keine Beratungspflichten gegenüber dem Kunden.
3. Der Kunde räumt 5 Anker an den von ihm auf seine Website hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Inhalten (z.B. Texte, Fotos etc.) im Zeitpunkt des Uploads ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt auf eine Verwertung der Inhalte (insbesondere durch deren Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung) zu Zwecken der Vertragserfüllung. Der Kunde sichert zu, dass er über die hierfür notwendigen Urheberrechte verfügt und die Nutzung der Inhalte durch 5 Anker keine Rechte Dritter verletzt. Bei Inhalten, die Personen deutlich identifizierbar zeigen, wird der Kunde vor dem Upload das Einverständnis der abgebildeten Personen (oder ihrer Erziehungsberechtigten) zur Nutzung einholen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte (z. B. Bilder, Videos, Namen) mit beleidigendem, pornografischem oder sonstigem moralisch verwerflichen oder anstößigen, insbesondere rassistischem, Charakter zu verbreiten oder auf solche zu verlinken. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine rechtlich geschützten Begriffe, Namen und Marken zu verwenden. Es ist dem Kunden nicht gestattet werbliche Hinweise auf Drittanbieter über das System zu verbreiten. Der Kunde wird stets alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Jugendschutz, Datenschutz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, sowie in den Bereichen des Strafrechts, Urheberrechts und Markenrechts beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, auf seiner Website Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die
- gegen geltendes Recht verstoßen, ordnungs- oder sittenwidrig sind;
- Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen;
- obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornografischen, jugendgefäerdenden oder
- sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben;
- beleidigenden, belästigenden oder verleumderischen Charakter haben;
- personenbezogene Daten von Dritten ohne deren ausdrückliche Einwilligung zum Gegenstand haben.
5. Es ist dem Kunden untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zur Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf darüber hinaus ausschließlich seine eigenen / oder durch Vertrag überlassene Fahrzeuge in das System einpflegen und zur Vermarktung freigeben. Die Hinzunahme von Fahrzeugen von Drittunternehmen ist hingegen strikt untersagt. Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird 5 Anker unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben könnten.
6. Bei dem Verdacht eines Verstoßes des Kunden gegen seine in diesem § 5 geregelten Pflichten ist 5 Anker berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren. Der Kunde stellt 5 Anker von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden hochgeladene Inhalte oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten durch den Kunden gegenüber 5 Anker geltend machen; der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von 5 Anker. Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Weitergehende Ansprüche von 5 Anker bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus dem Angebot von 5 Anker oder wird dem Kunden im Rahmen des Online-Bestellprozesses angezeigt. Sie richtet sich nach der durch den Kunden lizenzierten Anzahl von Benutzern. Die Nutzungsgebühr wird dem Kunden jeweils zu Beginn der Vertragsperiode in voller Höhe im Voraus in Rechnung gestellt bzw. je nach vereinbarter Zahlungsmethode von seinem Konto abgebucht. Erbrachte Dienstleistungen sind vom Kunden mangels abweichender Vereinbarung nach Aufwand zu vergüten und werden von 5 Anker monatlich zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Monats in Rechnung gestellt.
2. 5 Anker ist berechtigt, die Nutzungsgebühr zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Kundenvertrages entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. der Rechenzentrumskosten) angemessen, maximal um 10%, zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung wird 5 Anker dem Kunden gegenüber so rechtzeitig ankündigen, dass dieser den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode, d.h. zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, ordentlich kündigen kann. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, setzt sich der Vertrag zu dem erhöhten Preis fort. Auf diese Wirkung wird 5 Anker den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen. Unbeschadet hiervon ist 5 Anker berechtigt, die Nutzungsgebühr anzupassen, wenn die Software während der laufenden Vertragsperiode um weitere Module, Funktionen etc. ergänzt wird; ob der Kunde solche kostenpflichtigen zusätzlichen Module, Funktionen etc. in Anspruch nimmt, liegt in seinem Ermessen.
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
4. 5 Anker kann zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einen externen Dienstleister einschalten und ihre Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden an diesen abtreten. Der externe Dienstleister erhält in diesem Fall nur die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden.
5. Nach Verstreichen des Zahlungsziels wird die Software weiterhin im eingeschränkten Modus zur Verfügung gestellt. Hiervon betroffen sind vor allem alle Drittdienste, wie zum Beispiel der gesamte Mailverkehr. Der Kunde erhält über diesen Status einen Hinweis auf seinem Bildschirm. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines wesentlichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so ist 5 Anker nach vorheriger Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Forderungen zu sperren. Weitergehende Rechte von 5 Anker aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 7 Ansprüche wegen Mängeln
1. 5 Anker übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software und die sonstigen Leistungen der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung entsprechen und frei von Schutzrechten Dritter sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch verhindern oder beschränken. Ansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Software dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren.
2. Sollte ein Mangel auftreten, hat der Kunde 5 Anker hierüber unverzüglich zu unterrichten. Ordnungsgemäß gerügte Mängel der Software werden von 5 Anker während der Laufzeit des Vertrages im Rahmen der durch die Nutzungsgebühr abgedeckten Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb angemessener Frist behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung aufgrund eines unerheblichen Mangels kommt nicht in Betracht. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet 5 Anker nur in den Grenzen des § 9.
§ 8 Verletzung von Schutzrechten Dritter
1. Falls Dritte aufgrund der Softwarenutzung durch den Kunden Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen diesen geltend machen, wird der Kunde 5 Anker hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. 5 Anker ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht 5 Anker von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Kunde 5 Anker in angemessenem Umfang unentgeltlich unterstützen. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.
2. Weist die Software einen Rechtsmangel auf, verschafft 5 Anker dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software. 5 Anker kann die Software alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Kann eine Verletzung fremder Schutzrechte und/ oder eine rechtliche Auseinandersetzung über entsprechende Drittansprüche dadurch vermieden oder beendet werden, dass der Kunde eine von 5 Anker zur Verfügung gestellte neue Softwareversion benutzt, so ist er zu deren Übernahme und Nutzung im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet, es sei denn der Austausch ist für ihn unzumutbar.
3. 5 Anker wird den Kunden im Rahmen der Haftungsgrenzen des § 9 von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von 5 Anker zu vertretenden Rechtsmangel beruhen. Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Kunden aufgrund von Rechtsmängeln die Regelungen für Sachmängel in § 7 dieser AGB entsprechend.
§ 9 Haftung
1. Für Mängel der überlassenen Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet 5 Anker entgegen der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn 5 Anker solche Mängel zu vertreten hat. Erbringt 5 Anker gegenüber dem Kunden Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Überlassung der Software während einer unentgeltlichen Testphase, haftet 5 Anker insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
2. Im Übrigen leistet 5 Anker Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe
in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf, und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt
jedoch pro Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen auf das 10- fache der vereinbarten (jährlichen, bei kürzerer Laufzeit des Vertrages ggf. auf das Jahr hochgerechneten) Nutzungsgebühr, mindestens jedoch auf 25.000,- EUR für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen (als maximaler Obergrenze).
3. Bei Datenverlust haftet 5 Anker nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, es sei denn 5 Anker hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 5 Anker steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten an der Software
1. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, inklusive der durch 5 Anker erstellten oder für den Kunden angepassten Software sowie der sonstigen kundenindividuellen Arbeitsergebnisse (Dokumentationen, Formulare etc.), verbleiben im Verhältnis zum Kunden ausschließlich bei 5 Anker.
2. Der Kunde erhält an der Software und den sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht, diese durch die vereinbarte Anzahl gleichzeitig zugreifender Benutzer für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die Software darf vom Kunden zu Zwecken des Flottenmanagements (z.B. für Yachten, Autos etc.) eingesetzt werden; die bestimmungsgemäße Nutzung der Software ergibt sich im Übrigen aus der entsprechenden Beschreibung der Einsatzzwecke auf der 5-Anker-Website.
3. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung (in jeder Form) einschließlich der Vermietung, zur Bearbeitung sowie zur Nutzung der Software für oder durch Dritte verbleiben bei 5 Anker.
4. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von 5 Anker nicht verändern oder entfernen.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei sowie über sonstige erkennbar vertrauliche betriebliche Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie unbefugten Dritten nicht zu offenbaren.
2. 5 Anker wird die personenbezogenen Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung sowie zur Zahlungsabwicklung und im Übrigen nur, wenn der Kunde zuvor seine Einwilligung erteilt hat.
3. Verarbeitet der Kunde im Rahmen des Vertrages mit 5 Anker personenbezogene Daten Dritter (insbesondere solche seiner Endkunden), ist er als verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch 5 Anker einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere wird der Kunde seine Endkunden über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten entsprechend informieren. Soweit 5 Anker personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. 5 Anker ist berechtigt, solche Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung an Subunternehmer (insbesondere den Betreiber des jeweils beauftragten externen Rechenzentrums) weiterzugeben.
4. Stimmt der Kunde einer Nennung als Referenzkunde zu, darf 5 Anker den Namen des Kunden sowie seine Unternehmenskennzeichen, Marken und Logos in gedruckten Publikationen und auf der Website von 5 Anker zu eigenen Werbezwecken nutzen und wiedergeben.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Vertragsmonat. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der abgelaufenen Vertragsperiode, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende seiner jeweiligen Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
2. Das Recht beider Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für 5 Anker insbesondere dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, wenn sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Teil der fälligen Vergütung länger als 4 Wochen in Verzug befindet oder wenn er in sonstiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch 5 Anker nicht innerhalb 1 Woche einstellt. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
3. Nach ihrer Wahl kann 5 Anker bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zur Software zunächst vorübergehend sperren und den Kunden unter Fristsetzung zur Beseitigung des wichtigen Grundes bzw. zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von 5 Anker (insbesondere der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung und das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung) bleiben hiervon unberührt. Wird der Vertrag von 5 Anker aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund außerordentlich gekündigt, behält 5 Anker den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ablauf der aktuellen Vertragsperiode.
4. Für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages (und während seiner Laufzeit jederzeit) hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm auf der zur Verfügung gestellten Hardware gespeicherten Daten per Download abzurufen und zu exportieren (als CSV-Dateien, d.h. ohne logische Verknüpfung der Daten). 5 Anker ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu speichern, zu archivieren und/oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte – einschließlich verbundener Unternehmen des Kunden – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 5 Anker.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt, E-Mail nicht). Das Schriftformerfordernis kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für den Sitz von 5 Anker zuständige Gericht. 5 Anker hat das Recht, auch an jedem anderen national oder international zuständigen Gericht Klage zu erheben.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirtschaftlich gewollt haben.
Stand: 2016